Hilfe zur Pflege SGB XII

Nicht jeder Mensch ist in der Lage, den Pflegebedarf aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie deshalb auf Unterstützung durch unseren Pflegedienst verzichten müssen.

  • Die zuständigen Sozialämter ermöglichen das Beantragen von Pflege nach SGB XII. Die notwendigen Anträge können gerne durch uns beschafft werden.
  • Grundsätzlich muss erst ein Pflegegrad beantragt werden. Das Gutachten der Begutachtung bildet die Grundlage um Leistungen nach dem SGB XII beantragen zu können. Häufig handelt es sich um eine reine Ergänzung, da die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder es existiert noch kein Anspruch auf Pflegestufe.

Sprechen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne weiter!