Pflegeberatung

Wir übernehmen die Pflegeberatung für all diejenigen, die über einen Pflegegrad verfügen. Sofern Sie ein monatliches Pflegegeld erhalten, sind die regelmäßigen Beratungsgespräche mit einem ambulanten Pflegedienst vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei uns erhalten Sie individuelle Tipps und ein großes Gefühl an Sicherheit. Pflegeberatung bedeutet, dass wir in enger Abstimmung mit Ihnen überlegen, wie sich einzelne Aspekte besser regeln ließen und wo wir Sie gezielt unterstützen können. Die Kosten für diese Beratungsgespräche übernehmen die Pflegekassen.

Bei Vorliegen von Pflegegrad I bis III ist die Pflegeberatung zwei Mal jährlich vorgeschrieben, in den Pflegegraden IV und V sogar vier mal..

Die folgenden Fragen verdeutlichen, worum es in der Pflegeberatung überhaupt geht. Der Fragenkatalog ließe sich natürlich beliebig erweitern und auch all Ihre Fragen sind herzlich willkommen:

  • Welche Pflegeleistungen stehen mir überhaupt zu?
  • Wie erhalte ich mehr Pflege bzw. mehr Unterstützung?
  • Wie finanziere ich einen Mehrbedarf an Pflege?
  • Wer übernimmt die Vertretungspflege, wenn meine private Pflegekraft verhindert ist?
  • Was muss ich beim Beantragen von Pflege-Hilfsmitteln beachten?
  • Wer hilft mir, wenn ich meine Wohnung nicht mehr allein verlassen kann?
  • Was tun, wenn ich zu Hause hinfalle?
  • Was ist eigentlich Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen

Daneben umfasst die Pflegeberatung immer auch konkrete und praxisnahe Tipps zu elementaren Bereichen wie der Körperpflege, der Bewegung, Ausscheidungen, Ernährung und vielem anderen.

Was immer Ihr Thema ist: Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen. Wir helfen Ihnen gern!