Verhinderungspflege

Als liebevoll pflegender Angehöriger benötigt man gelegentlich eine Auszeit. Zur Erholung, um neue Kräfte zu sammeln oder um einfach einmal eigene Wege zu gehen. So können Sie neue Energie gewinnen und Ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität erhalten.

Neu motiviert fällt es wieder leichter, sich der Pflege Ihrer Lieben zu widmen. Der Gesetzgeber hat dazu im Rahmen der Pflegeversicherung die Möglichkeit einer Entlastungs- oder Verhinderungspflege vorgesehen. Ob für einen Erholungsurlaub oder lediglich eine stundenweise Vertretung, gerne kümmern wir uns um die optimale Versorgung Ihrer Angehörigen. Das bedeutet, wir kommen auch stundenweise, abends oder auch am Wochenende zu Ihnen. Sie können die Zeit nutzen um für eine kurze Zeit den Pflegealltag hinter sich zu lassen und die freie Zeit für einen Kino- oder Restaurantbesuch, eine Festlichkeit o.ä. nutzen.


Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege

  • die Pflegkasse übernimmt pro Kalenderjahr maximal 1612€. Außerdem können 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (806 €) für Verhinderungspflege genutzt werden (Maximaler Anspruch 2418€/Jahr)
  • die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres
  • Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens 6-monatig bestehende Pflegestufe

Wenn Sie also noch Termine haben und möchten, dass Ihre Angehörigen nicht alleine sind, oder Sie zusätzliche Pflege wünschen, rufen Sie uns an. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.