Leistungen der Krankenkassen


Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden.

Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.


Einfache Abrechnung mit der Krankenkasse

Als Vertragspartner der Krankenkassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit der Krankenkasse abzurechnen und Neukunden ohne Wartezeit aufzunehmen.

Am Ende des Monats bedarf es nur einer Unterschrift des Kunden um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.