Wie wird der Pflegegrad ermittelt

In der Pflegeversicherung wurden 2017 die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegebedürftigkeit wird seitdem anhand der Selbstständigkeit und Fähigkeiten aus sechs Lebensbereichen, sogenannten Modulen, eingeschätzt.

Modul 1: Mobilität

Beim Modul „Mobilität“ werden anstelle einer ausführlichen Aufzählung aller alltäglichen Bewegungungsabläufe nur fünf Handlungen abgefragt. Diese fünf alltäglichen Bewegungsabläufe stehen stellvertretend für die Selbstständigkeit im Bereich Moblität.

Das erste Modul „Mobilität“ fließt bei der Begutachtung mit bis zu 10% in die Berechnung des Pflegegrades ein.

Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Mit der Einschätzung der Fähigkeiten im Bereich Kognition und Kommunikation soll vor allem der Pflegebedarf von an Demenz erkrankten Menschen erfasst werden können. Und auch Einschränkungen einzelner neurologischer Erkrankungen können damit besser erfasst werden.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bei diesem Modul fällt auf, dass hier sehr schwere psychische Auffälligkeiten eine Gewichtung in der Pflegebedürftigkeit finden, wie sie bei Demenzerkrankungen oder psychischen Störungen auftreten können.

Das zweite und dritte Modul werden zusammen gewertet und beide tragen mit maximal 15 % zur Begutachtung des Pflegegrades bei.

Modul 4: Selbstversorgung

Die Inhalte dieses Moduls erinnern an die Verrichtungen, die bei den früheren Pflegestufen unter “Grundpflege" und “Ernährung" fielen.

Dem vierten Modul „Selbstversorgung" kommt bei der Berechnung mit bis zu 40 % eine entscheidende Rolle in der Feststellung des Pflegegrades zu.

Modul 5: Bewältigung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen

Nachfolgend wird das fünfte Modul “Bewältigung von und selbständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen" beschrieben. Die Inhalte dieses Moduls sind schwerpunktgemäß medizinischer Natur. Das fünfte Modul „Bewältigung“ fließt mit einem Anteil von maximal 20 % in die Einstufung in die Pflegegrade ein.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das sechste Modul befasst sich mit der Einschätzung, inwieweit eine selbstständige Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte möglich ist. Damit wird der Hilfebedarf bei der Planung des alltäglichen Tagesablaufs, aber auch die Ausübung von Hobbys und die Pflege von sozialen Kontakten in der Pflegebegutachtung erfragt. Dies ist ein ganz neuer Gesichtspunkt bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Das sechste Modul „Alltagsleben und Gestaltung sozialer Kontakte“ fließt mit einem Anteil von maximal 15 % in die Berechnung und damit die Einstufung in die Pflegegrade ein.